Hallo,
eine immer mal wieder heiß diskutierte Frage würde ich gerne mal hier stellen.
Sind Hochbegabte generell nur auf dem Gymnasium aufgehoben? Haben sie auch dann Anspruch auf Versetzung, wenn sie die entsprechenden Leistungen nicht erbringen? Müssen sie auch dann dort bleiben, wenn hierdurch das schulische endgültige Aus droht?
Grüße Enja
eine immer mal wieder heiß diskutierte Frage würde ich gerne mal hier stellen.
Sind Hochbegabte generell nur auf dem Gymnasium aufgehoben? Haben sie auch dann Anspruch auf Versetzung, wenn sie die entsprechenden Leistungen nicht erbringen? Müssen sie auch dann dort bleiben, wenn hierdurch das schulische endgültige Aus droht?
Grüße Enja